Stand 15.08.2025

Investitionsbooster 2025 – Wie kann Ihre Kfz-Werkstatt davon profitieren

Der Investitionsbooster 2025 ist eine steuerliche Sonderregelung der Bundesregierung, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen soll, schneller zu investieren. Besonders interessant ist das für Kfz-Werkstätten, die ihre Ausstattung modernisieren wollen.


 

Was steckt hinter dem Investitionsbooster?

Der Investitionsbooster für Kfz-Werkstätten umfasst Förderprogramme, die Werkstätten finanzielle Unterstützung bieten, um in moderne Technik oder nachhaltige Lösungen zu investieren. Ziel ist es, Werkstätten wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu machen.
 

Der Investitionsbooster hilft Kfz-Werkstätten nicht nur bei der Modernisierung, sondern auch dabei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch den Einsatz automatischer Maschinen und digitaler Technologien können Werkstätten Arbeitsprozesse effizienter gestalten und den Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften reduzieren. Das erleichtert die Arbeit und sorgt für eine höhere Produktivität, auch bei weniger Personal.


 

Was bringt der Investitionsbooster konkret?

Normalerweise werden Investitionen über viele Jahre hinweg linear abgeschrieben. Mit dem Investitionsbooster profitieren Unternehmen hingegen von der degressiven Abschreibung, bei der jährlich bis zu 30% in den ersten drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden können. Die Abschreibung beginnt bereits im Jahr der Anschaffung, was die Steuerlast unmittelbar senkt und die Liquidität verbessert. Dadurch entsteht schneller finanzieller Spielraum für weitere Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigt.

 

Wer kann das nutzen?

Kleine und mittlere Kfz-Werkstätten, -Reifendienstbetriebe und -Autohäuser.

 



 

Investitionsbooster Beispielrechnung

 

Beispielrechnung für die Anschaffung Hebellose- Reifenmontiermaschine

Automatisierung ersetzt keine Menschen – aber sie ermöglicht es Werkstätten, auch mit weniger Personal effizient, präzise und zukunftssicher zu arbeiten.

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Anschaffung einer Profi-Reifenmontiermaschine mit dem Investitionsbooster 

Anschaffungswert ca. 10.000,00 € (netto)

 

Normalerweise:
Abschreibung über z. B. 10 Jahre = 1.000,00 € pro Jahr

Mit Investitionsbooster 2025:
30 % Sonderabschreibung im 1. Jahr = 3.000,00 €

Gesamtabschreibung im 1. Jahr:
= 3.000,00 €

 

Das senkt Ihre steuerliche Belastung im ersten Jahr – ein echter Vorteil für Ihre Liquidität!

Wichtig: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie investieren. Ob und in welcher Form Sie den Investitionsbooster 2025 nutzen können, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. 

Ihr Steuerberater kann Ihnen genau sagen, wie Sie den Vorteil optimal nutzen und was zu beachten ist.
 

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Update zum Investitionsbooster 2025

 

Update 26.08.2025: Neue Erkenntnisse zum Investitionsbooster

Beim Investitionsbooster gilt, dass der Abschreibungssatz höchstens das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes betragen darf, jedoch maximal 30 % der Investitionssumme beziehungsweise des verbleibenden Restbuchwertes. Ein kleiner Wermutstropfen ist allerdings die zeitanteilige Anwendung im Jahr des Kaufs. 

Das bedeutet, dass die Abschreibung nur für die Monate berücksichtigt wird, in denen das Wirtschaftsgut tatsächlich genutzt wird. Wird beispielsweise eine Maschine im August 2025 angeschafft, berechnet sich die Jahresabschreibung zunächst auf Basis von 30 % des Kaufpreises, anschließend jedoch anteilig für die Monate August bis Dezember. Dadurch reduziert sich die Abschreibung im ersten Jahr entsprechend, bevor in den Folgejahren die vollen 30 % geltend gemacht werden können.

 

Wichtige Details zur Abschreibung

Da Abschreibungen nur bei Kauf möglich sind, ist ein Leasing ausgeschlossen. Eine Nutzung über Mietkauf ist jedoch möglich.  
Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen, maximal jedoch 30% der Investitionssumme oder des Restbuchwertes. 
Im Anschaffungsjahr erfolgt die Berechnung zeitanteilig: Nur die Monate, in denen das Wirtschaftsgut genutzt wird, werden berücksichtigt.

Beispiel: Wird eine Maschine im August 2025 gekauft, beträgt die Abschreibung zunächst bis zu 30% des Kaufpreises, jedoch anteilig für August bis Dezember. Ab 2026 können die vollen 30% genutzt werden. 


 




 
Investitionsbooster 2025 unser Fazit

 

Fazit zum Investitionsbooster 2025

Der Investitionsbooster 2025 macht es der Kfz-Werkstatt so attraktiv wie nie, in Ihre Werkstattausrüstung zu investieren. Wer eine Reifenmontiermaschine, -Hebebühne, -Achsmessanlage oder ein ADAS- Kalibriersystem mit Diagnosegerät anschaffen möchte, sollte jetzt aktiv werden und die steuerlichen Vorteile nutzen.

 

Ihr Team von Wulf Werkstattausrüstung

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