Partikelzählung ersetzt die bisher durchgeführte Trübungsmessung für EURO 6/VI Diesel Fahrzeuge (EURO 6/VI ab Baujahr 2013/2014) im Rahmen der HU/AU ab Mitte 2023. Ab dem Zeitpunkt gilt in Deutschland das vergleichsweise viel genauere Prüfverfahren für den Partikelausstoß aller Euro 6-/VI-Dieselfahrzeuge ab 2013/2014 nach Leitfaden 6. Voraussetzung für das neue Abgasmessverfahren sind neue Hardware für die Partikelzählung und der neue Leitfaden für den Prüfablauf.
Partikelzähler, investitionsbedarf besteht grundsätzlich bei allen Werkstätten und Prüforganisationen, die ihre Dienstleistungen bezüglich der HU/AU weiterhin für die komplette Fahrzeugflotte anbieten wollen. Denn die Veränderung durch Leitfaden 6 betreffen nicht nur künftige Fahrzeuggenerationen, sondern ausdrücklich auch die seit 2013/2014 zugelassenen Euro 6-/VI-Diesel auf deutschen Straßen. Für Werkstätten, die ihr AU-Gerät nicht rechtzeitig um einen Partikelzähler ergänzen, entfällt also ab Mitte 2023 die mit dem Leitfaden 5.01.02 derzeit noch mögliche AU an diesen aktuellen Dieselfahrzeugen.
Übergangsregelung:
Da die unerfreulichen weltpolitischen Entwicklungen zu immer noch anhaltenden Lieferengpässen für wichtige Bauteile in den Partikelzählern und Kalibriergeräten führen, wird aktuell davon ausgegangen, dass in Deutschland zum Jahreswechsel nicht ausreichend PN-Messgeräte zur Verfügung stehen. Die deutsche Bundesregierung plant deshalb eine Übergangsregelung. Nach einer Abschätzung der Marktverfügbarkeiten wird sie voraussichtlich Mitte 2023 eine Übergangsregelung für einen noch zu bestimmenden Zeitraum in Kraft setzen.
Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, wenn Details wie der geltende Zeitraum für die Übergangsregelung bekannt gegeben werden.